
Psychiater*In, Psychotherapeut*In und Psycholog*In – Wer ist wer und wen brauchen Sie für was?
Oft werde ich von Freund*Innen und Klient*Innen gefragt, was eigentlich der Unterschied zwischen Psychiatrie, Psychotherapie und Psychologie ist. Dieser Blog-Eintrag soll ein für alle Mal Klarheit schaffen. Zu wem muss ich gehen, wenn ich eine psychische Erkrankung habe? Wer kann mir Medikamente verschreiben, und wen sollte ich in schwierigen Lebenslagen aufsuchen?
Psychiater*Innen – Ärzt*Innen der Psyche
Als Psychiater*In hat man Medizin studiert und ist somit ÄrztI*n. Psychiatrie ist eine Fachrichtung der Medizin, die nach dem Studium als Weiterbildung absolviert wird, ähnlich wie die Endokrinologie (Lehre von Hormonen) oder die Kardiologie (Lehre des Herzens). Psychiatrie befasst sich mit der Diagnose und Behandlung psychischer Erkrankungen. Psychiater*Innen sind als ÄrztInnen befugt, Medikamente wie Antidepressiva oder Antipsychotika zu verschreiben. sychiaterI*nnen können in Kliniken arbeiten, wo sie meist eine Station betreuen, oder in einer eigenen Praxis niedergelassen sein. Termine bei Psychiater*Innen sind oft schwer zu bekommen und dauern in der Regel nicht länger als 15 Minuten. In diesen Terminen wird besprochen, ob Medikamente erforderlich sind, ob die Dosis angepasst oder die Medikation beendet werden sollte. Ein*E Psychiater*In kann zudem ärztliche Indikationen ausstellen, etwa für die Einweisung in eine psychiatrische Klinik bei akuten psychischen Symptomen.
Fazit: Psychiater*Innen sind Ärzt*Innen der Psyche, können Medikamente verschreiben und ärztliche Indikationen schreiben.
Psycholog*Innen
Als Psycholog*In darf man sich bezeichnen, wenn man einen Diplom- oder Master-Abschluss in Psychologie hat. Im Psychologiestudium erlernt man die Grundlagen der menschlichen Wahrnehmung, die Biologie des Gehirns und des Nervensystems sowie verschiedene Bereiche der Psychologie, darunter die klinische Psychologie (psychische Erkrankungen), die Persönlichkeitspsychologie (Differenzielle Psychologie), die Arbeits- und Organisationspsychologie oder die Entwicklungspsychologie kennen. Mit dem Abschluss des Studiums sind Psycholog*Innen qualifiziert, Diagnostik durchzuführen, psychologische Beratungen anzubieten und Gutachten zu schreiben. Sie dürfen jedoch keine Medikamente verschreiben und keine akuten psychischen Erkrankungen behandeln. Psycholog*Innen arbeiten in verschiedenen Bereichen wie Arbeitspsychologie, Forschung oder psychologischer Beratung, um Menschen in verschiedenen Lebenssituationen zu unterstützen.
Fazit: Psycholog*Innen haben Psychologie studiert, dürfen keine Medikamente verschreiben oder Menschen mit psychischen Erkrankungen behandeln, aber sie können beraten und Gutachten erstellen.
Psychologische Psychotherapeut*Innen
Psychologische Psychotherapeut*Innen haben, wie der Name schon vermuten lässt, eine doppelte Qualifikation. Zuerst studieren sie, wie Psycholog*Innen, Psychologie (oder Psychotherapie) und schließen das Studium mit einem Diplom oder Master ab. Danach absolvieren sie eine zusätzliche Ausbildung zurzum Psychotherapeut*In. Diese Ausbildung umfasst theoretische Seminare, Prüfungen und praktische Arbeit mit eigenen Patient*Innen unter Supervision. Nach Abschluss der Ausbildung erhalten sie die Approbation als Psychotherapeut*In. Damit dürfen sie psychische Erkrankungen behandeln, indem sie Psychotherapie anbieten. Sie können sich auf Kinder, Jugendliche oder Erwachsene spezialisieren. Psychotherapeut*Innen dürfen jedoch keine Medikamente verschreiben. Die Art der Therapie hängt von der Ausbildung ab, z. B. kognitive Verhaltenstherapie, psychodynamische Therapie oder systemische Therapie. Aufgrund der langen Wartelisten ist es oft schwierig, schnell einen Termin zu bekommen.
Fazit: Psychologische Psychotherapeut*Innen haben Psychologie studiert und eine zusätzliche Ausbildung abgeschlossen. Sie dürfen psychische Erkrankungen behandeln und Indikationen sowie Gutachten schreiben, aber keine Medikamente verschreiben.
Ärztliche Psychotherapeut*Innen
Wie der Name schon sagt, handelt es sich bei ärztlichen Psychotherapeut*Innen um Personen, die sowohl Medizin studiert als auch die Ausbildung zurzum Psychotherapeut*In absolviert haben. Sie dürfen Medikamente verschreiben, psychische Erkrankungen behandeln und Indikationen sowie Gutachten schreiben.
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